Fachanwalt für Erbrecht
In 2004 hat die Anwaltschaft neue Fachanwalts-Bezeichnungen geschaffen,
u.a. für Erbrecht.
Bisher sind knapp 20 % der Anwälte Fachanwälte.
Damit tragen wir dem Bedürfnis des zukünftigen Mandanten Rechnung,
zu wissen, was der Anwalt kann. Der Titel Fachanwalt muß "erstritten" werden:
An sechs mal drei Tagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 18.15 Uhr galt es,
sich Theorie und Praxis des Erbrechts anzueignen.
Der Kurs lief von Februar bis Ende Mai 2005.
Lehrende sind Professoren,
Rechtsanwälte und Notare u.a. mit
ausgewiesener Befähigung.
Schließlich wird dieses Wissen in drei
Klausuren von je fünf Stunden Dauer
überprüft.
Die Klausuren sind zu bestehen, sonst kann man zu einem Fachgespräch
geladen werden vor einen entsprechenden Ausschuß der Rechtsanwaltskammer,
der das alles überwacht - oder ganz durchfallen.
Der erteilt schließlich die Befugnis, den Titel " Fachanwalt für Erbrecht "
zu führen. Dem geht voraus, daß man nach bestandenem Fachanwalts-Kurs
eine ausreichende Praxis, also Erfahrung im Erbrecht, nachweisen kann.
Hierzu sind achtzig Fälle mit streitenden Parteien, Aktenzeichen des Gerichts,
Dauer der Bearbeitung, Gegenstand der Sache usw., zu belegen.
Diese Fälle mußten in den letzten drei Jahren vom Bewerber
persönlich bearbeitet worden sein. Dadurch, daß ich das Erbrecht
schon seit langem schwerpunktmäßig betreibe,
konnte ich mühelos eine weit höhere Zahl vorweisen.
Die Kollegen im Kurs kamen aus der ganzen Republik und sind gestandene Praktiker,
die häufig - wie ich - bereits einen Fachanwalts-Titel führen dürfen u
nd die weitere Spezialisierung anstreben.
Die wenigsten allerdings sind auch Notar.
Der Anwaltsnotar ist im Erbrecht
die "Ideal-Kombination".
Ich betreibe das Erbrecht seit 1988 -
und habe daher eine langjährige Erfahrung sowohl in der anwaltlichen
als auch in der notariellen Bearbeitung von Erbrechtsfällen.
Hinzu kommt, daß ich mit meinem Publikum, den Seniorinnen und Senioren
und ihren Angehörigen, seit dieser Zeit in einem ständigen Gespräch
über ihre Anliegen im Erbrecht und der vorweggenommenen Erbfolge,
der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung bin.
Durch eine Vielzahl von Vorträgen und Diskussionen -
mit und ohne Ärzte - haben wir mit der VHS und der
Diakonie (Frau Ute Szameitat) in Recklinghausen das Thema "Patientenverfügung"
behandelt, als andere noch im "Dornröschenschlaf" lagen.
Die Themen der Veranstaltungen wurden mit der Zeit
immer enger und spezieller: Weil wir sahen,
daß bei der künstlichen Lebensverlängerung die Magensonde (PEG)
eine besondere Rolle spielt, boten wir an der VHS eine Diskussionsveranstaltung
an zum Thema "Ernährung am Lebensende: Was sollen wir tun,
was dürfen wir lassen". Nach einem Vorgespräch mit der Recklinghäuser Zeitung titelte diese:
"Wollen Sie Ihre Mutter verhungern lassen?"
Die Folge davon war, daß einhundertfünfzig Teilnehmer in den alten Ratsaal des Kreishauses strömten und gar nicht alle Platz fanden.
Ich sehe meine Aufgabe darin, ständig weiter aufzuklären
über die Möglichkeiten der Vorsorge im Finanziellen wie im Persönlichen,
der Selbstbestimmung am Lebensende.